Maskenpflicht in der Klinik beendet

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist seit 11.04.23 aufgehoben.

(11.04.2023) Bis zum 06.04.2023 herrschte gem. der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) der baden-württembergischen Landesregierung in unseren Klinikräumen eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Seit 11.04.2023 ist diese Pflicht nun aufgehoben. Wer sich aber weiterhin mit einer Maske schützen möchte, kann das aber selbstverständlich tun.

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