(12.01.2022) Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 12. Januar 2022 in Kraft. Demnach müssen in Innenbereichen mit Maskenpflicht Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Damit müssen auch Patienten und ihre Angehörigen in unserer Klinik FFP2-Masken tragen. Eine OP-Maske oder eine medizinische Maske ist damit nicht ausreichend. Im Alter von 6-17 Jahren ist allerdings eine OP-Maske weiterhin ausreichend.
Die notwendigen Masken bringen Sie bitte selbst mit.